Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Medienurteil für Klarheit gesorgt. Verlage müssen von einem Unternehmen bezahlte Artikel deutlich mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen. „sponsored by“ reicht nicht. Damit wird die scharfe Trennung zwischen redaktionell recherchierten Artikeln und bezahlten Inhalten gestärkt. Das Urteil hat große Bedeutung über den entschiedenen Einzelfall hinaus.
Nicht nur Auftragsarbeiten der Redaktion für zahlende Kunden sind eine Anzeige, sondern auch so genannte „Advotarials“. Advotarials (von engl. adverts = Anzeigen) sehen aus wie redaktionelle Seiten, werden aber von PR-Agenturen oder Firmen gemacht. Als Journalist kann man die Klarstellung nur begrüßen, denn einige Verlage haben die Trennung aus wirtschaftlichen Erwägungen arg strapaziert.
PR-Leute und Werber sollten über die BGH-Entscheidung nicht unglücklich sein, denn nicht nur sie haben die pseudo-neutralen Darstellungsformen genutzt, sondern auch die Konkurrenz. Darunter litt die Glaubwürdigkeit der betroffenen Medien. Jetzt kommt es mehr denn je auf gute Pressearbeit an. Gute Pressearbeit braucht kein Bakschisch an den Verlag. Gute Pressearbeit überzeugt durch Lesernutzen.