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Kleingärten mit Laube als Oase in der Stadt

Von dpa-Mitarbeiter René Schellbach

Mitten in der Stadt ist das eigene Häuschen im Grünen ein ferner Traum. Näher liegt der Schrebergarten – eine gepachtete Parzelle mit Gartenlaube im Grünen. In der Bundesrepublik gibt es etwa 15.200 Kleingartenvereine auf rund 46.600 Hektar Fläche, die von vier Millionen Menschen bearbeitet wird. Die Zahlen nennt Theresia Theobald, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) in Bonn.

Seit einigen Jahren, sagt Theobald, wollen immer mehr Familien mit Kindern einem eigenen Kleingarten. „Kino kostet Eintritt, der Garten ist jeden Tag offen für neue Erlebnisse“, versucht sie, den Trend zu begründen. In der ehemaligen DDR mit Plattenbausiedlungen und Mängeln im Lebensmittelhandel waren Kleingärten besonders beliebt. Noch heute haben in den neuen Ländern viermal so viele Menschen einen Schrebergarten wie im Westen.

Schrebergarten – der Name geht zurück auf den Arzt und Orthopäden Daniel Gottlob Schreber (1808-1861). Er forderte für die Arbeiterkinder aus den Mietskasernen der Städte gymnastische Erziehung und Spielplätze in der Natur. Doch der Gründer der Schrebergärten war der Schuldirektor Ernst Innocenz Hauschild, der 1864 in Leipzig einen solchen Garten schuf und nach Schreber benannte.

Eine verschrobene Gemeinschaft mit starren Vereinsregeln wollen die Kleingartenvereine nicht mehr sein, betont die Geschäftsführerin. In der Vergangenheit hätten die Städte strenge Vorschriften gemacht, bis hin zu Standort und Baumaterial der Lauben. Wie die Kommunen würden auch die Vereine inzwischen weniger regeln. Kurzer Rasen müsse nicht mehr sein. Ökologie sei zu einem wichtigen Thema geworden. sowohl hinsichtlich der Beete als auch der Lauben.

In der Tat sind Schrebergärten oft grüne Lungen im Stadtgebiet. Der BDG verweist auf Leipzig oder Magdeburg, wo Kleingärten in die städtischen Grünkonzepte eingebunden wurden. Durch die Anlagen führen öffentliche Fuß- und Radwege. Die Öffnung erhöhe aber auch die Gefahr von Vandalismus und Diebstahl.

Dagegen kann eine Gartenlaube helfen, welche Architektur-Studenten an der Fachhochschule Lippe in Detmold (Nordrhein-Westfalen) bei Professor Ulrich Schroeder entwickelt haben. Eine Idee sieht vier Lauben in Kreuzform vor. Das Ensemble schließt sich abends wie eine Blume, denn die Terrassen werden hochgeklappt und schützen vor Langfingern. Insgesamt 50 Entwürfe kamen zusammen, doch gebaut wurde bislang keiner. „Das Semester ist dafür zu kurz“, bedauert Schroeder. Interessenten würde er die Pläne aber zum Nachbauen zur Verfügung stellen.

Wer handwerklich weniger geschickt ist, der findet Anzeigen von Lauben-Herstellern in den Gartenzeitungen. Lauben gibt es aus Holz oder Stein, fertig oder als Bausatz. Eine neue Laube darf inklusive Freisitz und Geräteschuppen nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Sie ist ein Zimmer im Grünen, aber keine Zweitwohnung, meist verfügt sie nicht einmal über eine Toilette.

Theobald rät Interessenten, die sich in Schrebers Tradition versuchen wollen, die Gartenvereine in der Nachbarschaft zu besuchen und dort nach freien Parzellen zu fragen. Oft gebe es zwar eine Warteliste, besonders in Großstädten. Doch durch Tod, Alter oder Wegzug würden in Deutschland jährlich bis zu fünf Prozent aller Parzellen frei.

Die Landesverbände der Gartenfreunde bilden ehrenamtliche Schätzer aus, die vor einem Verkauf den Wert von Garten und Laube ermitteln. „Eine Laube ist kein Wertobjekt wie ein Haus“, sagt die BDG-Geschäftsführerin. Deswegen berechnet der Gutachter nur den sogenannten Restwert. 2.000 bis 10.000 Mark seien dem Vorbesitzer in der Regel zu zahlen,

Kleingärten sind heute zumeist 250 bis 400 Quadratmeter groß. Die jährliche Pacht dafür liegt dem BDG zufolge zwischen 40 und 300 Mark. Weitere Kosten sind Vereinsbeiträge plus Abgaben an die Stadt. Die Vereine fordern häufig auch Arbeitsstunden für das Gemeinschaftseigentum.

Man braucht aber nicht Vereinsmitglied zu sein, um einen Garten zu mieten. Man kann sogenanntes Grabeland direkt vom Eigentümer pachten. Dieser kann den Vertrag aber kündigen, und dann müssen die Beete geräumt werden. Kleingartenpächter sind hingegen gesetzlich vor Bodenspekulation und Kündigung weitgehend geschützt. Doch gerade in den Ballungszentren ist heute kaum noch Platz für neue Anlagen zu finden, bemängelt der Bundesverband der Gartenfreunde.

Artikel des dpa-Themendienstes gms in verschiedenen Tageszeitungen am 24. Juli 1999

 

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